Organisationsverfügung

Änderung der Organisation in der Landwirtschafts- und Landeskulturverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz
Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


1.Folgende Dienststellen werden aufgelöst:
1.1die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft Montabaur-Altenkirchen,
1.2die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau - Berufsbildende Schule - Ahrweiler-Mayen,
1.3die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft - Berufsbildende Schule - Bitburg-Prüm,
1.4die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft und Weinbau - Berufsbildende Schule, Bildungszentrum Hauswirtschaft - Bad Kreuznach-Simmern,
1.5die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau - Berufsbildende Schule - Oppenheim,
1.6die Staatliche Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau - Berufsbildende Schule - Neustadt an der Weinstraße,
1.7die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau - Berufsbildende Schule - Trier-Bernkastel-Kues,
1.8die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft - Berufsbildende Schule - Kaiserslautern,
1.9die Landesanstalt für Pflanzenbau und Pflanzenschutz,
1.10die Landesanstalt für Tierzucht und Qualitätsprüfungen,
1.11das Landgestüt Zweibrücken,
1.12die Kulturämter Bernkastel-Kues, Kaiserslautern, Mayen, Neustadt an der Weinstraße, Prüm, Simmern/Hunsrück, Trier, Westerburg und Worms und
1.13die Luftbild- und Rechenstelle der Landeskulturverwaltung

2.Es werden neu errichtet
2.1das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel (Montabaur/Mayen) für landwirtschaftliche Beratung, Versuche und Landentwicklung mit Sitz in Montabaur und Mayen (Außenstelle). Der Dienstbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis sowie der kreisfreien Stadt Koblenz.
2.2das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel (Bitburg/Prüm) für landwirtschaftliche Berufsbildung, Beratung, Versuche und Landentwicklung mit Sitz in Bitburg und Prüm (Außenstelle). Der Dienstbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Bitburg-Prüm und Daun.
2.3das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz (Neustadt an der Weinstraße) für wein- und gartenbauliche Berufsbildung, Beratung, Forschung und Landentwicklung mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Der Dienstbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Ludwigshafen und Südliche Weinstraße sowie der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer.
2.4das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel (Bernkastel-Kues/Trier) für weinbauliche Berufsbildung, Beratung, Versuche und Landentwicklung mit Sitz in Bernkastel-Kues und Trier (Außenstelle). Der Dienstbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg sowie der kreisfreien Stadt Trier.
2.5das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Bad Kreuznach/Oppenheim/Simmern) für wein- und landwirt-schaftliche Berufsbildung, Beratung, Versuche und Landentwicklung mit Sitz in Bad Kreuznach, Oppenheim und Simmern (Außenstelle). Der Dienstbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen und Rhein-Hunsrück-Kreis sowie der kreisfreien Städte Mainz und Worms.
2.6das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz (Kaiserslautern/Münchweiler) für landwirtschaftliche Beratung, Versuche und Landentwicklung mit Sitz in Kaiserslautern und Münchweiler. Der Dienstbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel und Südwestpfalz sowie der kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken.

3.Die unter 2.1 bis 2.6 genannten Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) erhalten zusätzliche landesweite Aufgaben, die durch Dienstanweisung festgelegt werden.

4.Die Dienstorte Mayen, Prüm, Simmern und Trier werden als vorübergehende Außenstellen eingerichtet.

5.Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum übernehmen für ihren jeweiligen Dienstbezirk die sachlichen Zuständigkeiten, die bisher von den in 1.1. bis 1.13. genannten Dienststellen wahrgenommen wurden, soweit nichts anderes geregelt ist.

6.Die Anordnung tritt am 1. September 2003 in Kraft.

Mainz, den 9. Mai 2003

Der Minister für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau



gez. Hans-Artur Bauckhage