ISABEL – Informationssystem zur Agrarmeteorologischen Beratung für die Länder

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) und der Deutsche Wetterdienst (DWD)
kooperieren, um die Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen,  bei der täglichen Arbeitsplanung agrarmeteorolo-
gische Informationen und Vorhersagen nutzen zu können, damit die gesellschaftlichen und rechtlichen
Anforderungen an die umwelt- und ressourcenschonenden Landbewirtschaftung noch besser eingehalten werden können. Die Informationen stellen wir Ihnen auf dem Online-Portal ISABEL zur Verfügung.
ISABEL enthält drei große Teile: „Agrarmeteorologische Gefahrenhinweise“, „Agrarmeteorologische Vorhersagen“ in einer Deutschlandübersicht und „Mein Agrarwetter“.
Die „Agrarmeteorologischen Gefahrenhinweise“ enthalten Informationen zu meteorologischen Zusammenhängen, die in rechtliche Vorschriften eingeflossen sind und von der landwirtschaftlichen Praxis einzuhalten sind. Beispiele sind die meteorologischen Grenzen bei der Ausbringung clomazonehaltiger Pflanzenschutzmittel und meteorologische Regelungen rund um die Düngeverordnung.
Die „Agrarmeteorologischen Vorhersagen“ enthalten Deutschlandkarten von Größen wie Bodentemperatur, Bodenfeuchte und anderen Elementen, die dazu dienen, einen größeren räumlichen Überblick über die aktuelle und die Situation der nächsten 6 Tage zu erhalten.
„Mein Agrarwetter“ dient zur Orientierung über die agrarmeteorologische Situation am konkreten Ort. Dafür dienen die Daten von derzeit etwa 500 Wetterstationen, die neben allgemeinen agrarmeteorologischen Informationen auch spezifisch pflanzenbauliche, nach unterschiedlichen Kulturpflanzenarten aufgeschlüsselte Elemente enthalten. Weiterhin sind forstliche und Elemente aus der Tierhaltung aufgeführt.
Die Informationen basieren auf meteorologischen Daten und ersetzen nicht die eigene örtliche Einschätzung sowie Bestandeskontrollen und die notwendige Befallserhebung.



Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen sind ausschließlich zur Landwirtschaft gehörende Betriebe in Thüringen nutzungsberechtigt
Definition: Landwirtschaft im Sinne dieses Angebotes ist die mit der Bodenbewirtschaftung verbundene Bodennutzung zum Zweck der Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse und zum Zweck
der Tierhaltung, der Forstwirtschaft des Gartenbaues, soweit er nicht in haus- und Kleingärten ausgeübt wird, die Binnenfischerei und die Imkerei. Zur Landwirtschaft gehören Maßnahmen
 der landwirtschaftlichen Betriebe zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung von Kulturflächen, insbesondere zum Zwecken des Umwelt-und Naturschutzes.












Agrarmeteorologie Thüringen - www.wetter-th.de